Ausschreibungshinweise

Hinweise zur Ausschreibung

Was darf in einer Ausschreibung nicht fehlen?

Bei jeder Ausschreibung sollte ein den Umweltbelangen und einschlägigen Vorschriften entsprechender Ausschreibungstext verwendet werden.

In der Praxis werden von kommunalen Bauämtern, Staatsbauämtern wie auch Architekten im kommunalen und privaten Bereich Ausschreibungstexte zu Fassadensanierungen und -reinigungen herausgegeben. Bei diesen Ausschreibungen sind die durchzuführenden Bau- und Sanierungs- oder auch Reinigungsarbeiten detailliert beschrieben. Oft wird auch die Art der durchzuführenden Maßnahmen genau vorgegeben. Selten nimmt jedoch die ausschreibende Stelle Bezug auf die bei den Arbeiten anfallende umweltrelevante Entsorgung von Schadstoffen.

Immer wieder trifft man auf Ausschreibungstexte, die ganz einfach formuliert aussagen: "Anfallende Schadstoffe sind umweltgerecht zu entsorgen", oder "Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß die gesetzlichen Bestimmungen bei der Abfallentsorgung eingehalten werden". Manchmal wird das Thema Entsorgung gar nicht berührt. Dieses zeugt von einer gewissen Unwissenheit oder auch Unsicherheit der ausschreibenden Stellen.

In vielen Fällen sind sich aber auch die Kommunen oder Architekten nicht ausreichend über die Umweltrelevanz der bei Fassadenarbeiten anfallenden Schadstoffe bewußt. In Ausschreibungstexten muß auf jeden Fall der Punkt "Entsorgung" als Oberbegriff separat aufgeführt werden. Als Unterpunkte sind folgende Gliederungen sinnvoll:

• Einholen der behördlichen Genehmigungen
• Auffangwannenbau
• Abwasserbehandlung
• Entsorgung des anfallenden Schlammes
• Eigenkontrolle, Überprüfung der Einleitwerte