Für Architekten
Wichtige Hinweise für Architekten
Die separate Aufführung des Punktes "Entsorgung" im Ausschreibungstext dient nicht zuletzt der Transparenz von abgegebenen Angeboten und wirkt gegen eine z.Zt. leider nicht zu unterschätzende Wettbewerbsverzerrung.
Viele an den Fassaden tätigen Unternehmen ignorieren die vorgeschriebene und notwendige Aufbereitung von Fassadenabwasser und die damit verbundene Schlammentsorgung. Steht dieser Passus nicht in der Ausschreibung, wird er auch nicht angeboten, oft wider besseres Wissen. So erlangt also der Anbieter einen Wettbewerbsvorteil, der die Entsorgung nicht anbietet und letztendlich auch nicht durchführt, gegenüber dem Anbieter, der sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. Verordnungen richtet und somit durch den Posten Entsorgung zwangsläufig einen höheren Preis verlangen muß.
Wichtig ist die detaillierte Vorgabe von Maßnahmen in der Leistungsbeschreibung vor den tatsächlichen Ausschreibungstexten. Je nach Art der auszuführenden Arbeiten, nach der Gestaltung der Fassaden, der Nutzung des Gebäudes und den örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit um das Gebäude herum sind teilweise sehr unterschiedliche Anforderungen an den ausführenden Betrieb zu stellen. Um so mehr ist es die Pflicht und Aufgabe des ausschreibenden Architekten, im Interesse aller Beteiligten, den Bereich der Entsorgung genau zu beschreiben und entsprechende Maßnahmen vorzugeben.
Bei der Durchführung der Arbeiten muß der ausführende Betrieb die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (Fachbetrieb, evtl. zertifiziert) und angemessene Sorgfalt walten lassen. Der Architekt sollte peinlichst auf die Einhaltung aller Bestimmungen achten und sporadisch Kontrollen auf der Baustelle durchführen.
Vor den tatsächlichen Ausschreibungstexten werden nachfolgend Erläuterungen und Erklärungen zu den unterschiedlichen Gewerken und notwendigen Maßnahmen gegeben:
Vor Beginn von Fassadenarbeiten, bei denen Abwasser anfällt, muß eine Einleitgenehmigung für Indirekteinleiter bei der zuständigen Behörde (untere Wasserbehörde) eingeholt werden. Je nach Kommune kann es sich hierbei um das Umweltamt, Wasserschutzamt aber auch evtl. das Tiefbauamt handeln. In einigen Bundesländern obliegt die Genehmigungshoheit auch den Kanal- oder Kläranlagenbetreibern. Das Fassadenabwasser darf nur ausschließlich in einen Misch- oder Schmutzwasserkanal eingeleitet werden (auch nach einer Behandlung bzw. Aufbereitung).
Der für das Einholen der Genehmigung angegebene Preis sollte auch die anfallenden Verwaltungsgebühren für die Einleitgenehmigung enthalten.
Bei der Vorgabe von Maßnahmen zum Auffangen des anfallenden Schmutzwassers und des Schlammes muß klar definiert werden, welche Auffangvorrichtung gefordert ist.
Hier muß folgendes beachtet werden:
Handelt es sich um ein Gebäude, bei dem ebenerdig eine Auffangvorrichtung angebracht werden kann? In diesem Fall ist wiederum wichtig, ob der Boden rings um das Gebäude gepflastert, mit Platten ausgelegt, geteert ist, oder ob dieses nur teilweise der Fall ist und der Rest aus einem Gartengrundstück besteht bei dem Rasenflächen vorhanden sind, evtl. aber auch Beete mit Blumen, Büschen, Sträuchern, Bodendeckern oder sogar Baumbestand.
Dann spielt eine Rolle, ob der vorhandene Bewuchs entfernt werden darf oder bestehen bleiben muß. Wird er entfernt, so dürfen keine Reste mehr im Gerüstbereich vorhanden sein (z.B. Baumstümpfe, Reste von Sträuchern, Blumenstiele oder ähnliches), da diese die anzubringende Folienwanne zerstören oder beschädigen können. Das Schmutzwasser würde dann zumindest teilweise im Boden versickern. Dieses muß auf jeden Fall verhindert werden!
Aber auch bei befestigten Flächen muß darauf geachtet werden, daß vor dem Anbringen der Folienwanne der Boden frei von Steinen, Bauschutt und anderen Dingen ist, die eine Beschädigung der Folie bewirken könnten.
Die Folienwanne soll auf jeden Fall so angebracht werden, daß das gesamte Gerüst in einer geschlossenen Wanne steht. An der Fassade muß die Folie dicht anschließen. Die Folie muß auf der Gerüstaußenseite ca. 30 cm nach oben gezogen werden, um so eine Wanne auszubilden.
Eine bei den Reinigungsarbeiten erforderliche Gerüstplane muß auf der Außenseite des Gerüstes bis in die so beschriebene Wanne hereinreichen. Nur so ist gewährleistet, daß die gesamte Schmutzwasserflotte aufgefangen wird.
In einigen Fällen ist es erforderlich, eine sogenannte Rinnenwanne anzubringen. Dieses ist dann der Fall, wenn z.B. ein Kaufhaus gereinigt wird, bei dem aber während der Bauzeit die Schaufenster im Erdgeschoßbereich zugänglich bleiben müssen. Von der Fassadenseite wie auch von der Gerüstaußenseite werden Folien in die Rinnenwanne gezogen und hier dicht verklebt. So kann auch hier das gesamte Schmutzwasser einer geordneten Aufbereitung und Entsorgung zugeführt werden.
Absolut unzulässig ist das lose Anbringen einer Dachrinne an der Fassade zum Auffangen des Schmutzwassers ebenso wie das Auslegen von alten Teppichen oder dergleichen zum Abscheiden der Feststoffe.
Das Thema Abwasserbehandlung muß ebenfalls sehr differenziert betrachtet werden. Ist beispielsweise eine Fassadenreinigung nur mit kaltem Wasser bei mäßigem Druck vorgesehen, unabhängig von der Fassadenart, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß hier ein zwei- bis dreistufiges Absetzbecken ausreicht, um evtl. Fest- oder Schwebstoffe von dem Wasser zu trennen. Anders kann es allerdings schon aussehen, wenn statt kaltem, heißes Wasser zur Reinigung verwendet wird. Je nach Temperatur und Druck ist es möglich, daß bestimmte Schadstoffe bereits in Lösung gehen und sich im Schmutzwasser anreichern.
Im Zweifel muß jetzt das Wasser auf Schadstoffe, insbesondere Schwermetalle, untersucht werden. Überschreiten die festgestellten Werte die behördlich vorgegebenen Grenzwerte, ist nun neben dem Absetzbecken noch die Eliminierung der Schadstoffe durch Flockung und Filtration erforderlich. Eine geeignete Wasseraufbereitungsanlage ist einzusetzen. Sobald Chemie zur Reinigung einer Stein-, Putz- oder sonstigen Fassade in Verbindung mit Wasser (Hochdruckgerät) zur Anwendung kommt oder alte Farbanstriche abgebeizt werden, muß das Wasser auf jeden Fall einer besonderen Behandlung unterzogen werden. Hier ist der Einsatz einer mobilen, bauartzugelassenen Wasseraufbereitungsanlage unabdingbar (System ETRAS). In dieser Anlage hat die Einstellung des pH-Wertes ebenso zu erfolgen wie die Flockung und Fällung der Schadstoffe (Schwermetalle).
Danach ist der entstehende Schlamm abzufiltern. Das gereinigte Wasser sollte auf jeden Fall zur Wiederverwendung über das eingesetzte Hochdruckgerät an die Fassade zurückgebracht werden. Hierdurch wird eine erhebliche Menge an frischem Trinkwasser eingespart (ca. 30-50%). Eine weitergehende Abwasserbehandlung ist dann notwendig, wenn CKW-haltige Chemie zum Einsatz kommt. Das Schmutzwasser ist wie oben beschrieben zu behandeln (pH-Wert einstellen, Fällen, Flocken, Filtern) und außerdem durch einen Aktivkohlefilter und ggf. einen Ionentauscher zu pumpen. Die Art und Größe dieser Filter muß sich nach den Schadstoffbelastungen im Schmutzwasser richten. Eine vorherige Beprobung und Analyse der Schadstoffgehalte ist durchzuführen.
Die oben genannten mobilen Schmutzwasseraufbereitungsanlagen sollten auf jeden Fall über eine Bauartzulassung für die Behandlung von Fassadenabwässern verfügen. Auch sollte vorgeschrieben sein, daß diese Anlagen nur von ausgebildetem Fachpersonal bedient werden dürfen.
Ein Betriebstagebuch ist auf jeden Fall unter Angabe von Ort, Datum, Art der Fassadenarbeiten, eingesetztem Reinigungs- oder Abbeizmittel, Angabe der in der Anlage eingesetzten Chemikalien, Dauer der Arbeiten und Dokumentation eventueller Störfälle mit Beschreibung der eingeleiteten Maßnahmen zur Behebung dieser Störfälle permanent zu führen und auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Einsicht vorzulegen. Die permanente pH-Wert-Kontrolle ist auf einem Meßstreifen zu dokumentieren.